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Rechner

Altersvorsorgedepot-Rechner

Seit Mai 2026 Gesetz: Ab dem 1. Januar 2027 gelten die neuen Regeln für das Altersvorsorgedepot — die Riester-Nachfolge mit freier Fondsanlage. Sehen Sie, wie Zulagen Ihr Vermögen erhöhen, welche monatliche Netto-Modellrate daraus entsteht und wie das Ergebnis im Vergleich zu einem privaten ETF-Depot abschneidet.

 

Kinder

Je berechtigtem Kind bis zu 300 € pro Beitragsjahr. Tragen Sie das letzte Kalenderjahr ein, in dem mindestens einen Monat Kindergeldanspruch besteht; maßgeblich ist der Bescheid.

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Statt der festen Bandbreite werden 2.000 zufällige Marktverläufe gerechnet — Sie sehen die Wahrscheinlichkeitsverteilung des Depotvermögens (und der Rente) samt Rendite-Reihenfolge-Risiko.

Zeigt Depotvermögen und Rente zusätzlich in heutiger Kaufkraft, also abgezinst um die Inflation bis zum Rentenbeginn. So sehen Sie, was die späteren Beträge real wert sind.

Erweiterte Annahmen

Die Aufteilung entnehmen Sie der Anbieterbescheinigung. Ohne ungeförderten Wert gilt der Übertrag als gefördert. Bleibt nur die Steuerbasis leer, setzt das Modell sie gleich dem ungeförderten Wert; 0 ist eine ausdrückliche Nullbasis.

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%-Pkt.
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Der Grenzsteuersatz liefert nur eine Näherung der individuellen Günstigerprüfung. 0 % blendet die geschätzte Steuererstattung aus.

Die geschätzte Erstattung wird im Modell im Folgejahr ins AVD eingezahlt. Ausschalten zeigt sie nur außerhalb des Depotwerts.

Der Berufseinsteigerbonus von 200 € wird nur einmal gewährt.

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Der Basisertrag wird im ETF-Vergleich jährlich in Anspar- und Auszahlphase angesetzt. Der Pauschbetrag steht in jedem Auszahlungsjahr neu zur Verfügung; 0 € bildet die konservative Annahme ab, dass kein Sparer-Pauschbetrag verfügbar ist.

Auszahlphase

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Die Modellrate basiert auf einer konstanten, vorschüssigen Jahresannuität und wird durch zwölf geteilt. Anbieter müssen den gesetzlichen Auszahlplan spätestens alle drei Jahre neu festlegen. Als Startwert für die Steuer nehmen wir Ihren Grenzsteuersatz minus 10 Prozentpunkte.

Voraussichtliches Depotvermögen mit 67

Rendite-Szenario: —

Netto-Modellrate im 2. Auszahlungsjahr, 67–85

reguläres zweites Auszahlungsjahr

Nominalwert; die Kaufkraft in heutigen Preisen liegt darunter. Inflationsschutz und Auszahlstrategie besprechen wir in der Beratung.

Staatliche Förderung gesamt
  • Grundzulage
  • Kinderzulage
  • Steuererstattung (Günstigerprüfung)

Zulagen und Bonus fließen im Folgejahr ins Depot. Die geschätzte Steuererstattung wird entsprechend Ihrer Auswahl behandelt.

Eigenbeiträge
Zulagen
Wertzuwachs

Netto-Modellrate im 2. Auszahlungsjahr

Altersvorsorgedepot
ETF-Depot ohne Förderung (gleiche Eigenleistung)
Differenz Altersvorsorgedepot

Beide Seiten verwenden dieselbe Eigenleistung und dieselben Jahresend-Zeitpunkte. Der ETF-Vergleich berücksichtigt Teilfreistellung, Vorabpauschale und Verkäufe nach FIFO.

Klassisches Garantieprodukt
Differenz Altersvorsorgedepot zum Garantieprodukt
Einzahlungen + Zulagen Bandbreite erwartet

Erstellt eine übersichtliche Zusammenfassung mit Logo und Hinweisen — im Druckdialog „Als PDF speichern" wählen.

Methodik & Annahmen

Rechtsstand: Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 29. Mai 2026 als BGBl. 2026 I Nr. 156 verkündet; die hier verwendeten Regeln gelten ab 1. Januar 2027. Erst ab 120 € Eigenbeitrag im Jahr entstehen Zulagen. Die Grundzulage beträgt 50 % der ersten 360 € und 25 % der weiteren Beiträge bis 1.800 €, insgesamt höchstens 540 € jährlich. Je tatsächlich kindergeldberechtigtem Kind kommen bis zu 300 € hinzu. Der Berufseinsteigerbonus von 200 € wird nur einmal gewährt. Pro Vertrag sind höchstens 6.840 € im Jahr möglich.

Förderberechtigung: Das Modell setzt eine unmittelbare Zulageberechtigung nach § 79 Satz 1 EStG voraus. Mittelbar berechtigte Ehegattinnen und Ehegatten haben eine abweichende Grundzulage und keinen eigenen Sonderausgabenabzug; Personen ohne Zulageberechtigung erhalten keine Zulagen. Diese Fälle müssen individuell geprüft werden.

Zeitpunkte und Kinder: Das Modell startet am 1. Januar 2027. Eigene Beiträge fließen am Jahresende; Zulagen und eine auf Wunsch wiederangelegte Steuererstattung werden konservativ im Folgejahr gutgeschrieben. Die Erstattung zählt dann als Eigenbeitrag und kann die Förderung des Folgejahres erhöhen. Kinder zählen bis einschließlich des eingegebenen letzten Kindergeldjahres. Ausbildung, Behinderung, Zuordnung zwischen Eltern und die tatsächliche Festsetzung kann ein Rechner nicht beurteilen.

Steuererstattung: Die Günstigerprüfung wird nur angenähert: (Eigenbeitrag bis 1.800 € + Grund- und Kinderzulage) × Grenzsteuersatz, abzüglich der Zulagen. Der einmalige Berufseinsteigerbonus bleibt dabei außer Ansatz. Das Finanzamt berechnet die tatsächliche Einkommensteuer anhand Ihres zu versteuernden Einkommens; die Schätzung kann deshalb abweichen. Im Modell steuert diese Schätzung auch die Zuordnung zum später voll steuerpflichtigen Fördertopf. Maßgeblich bleibt die tatsächliche steuerliche Bescheinigung.

Auszahlung und Steuer: Der Rentenbeginn ist auf den gesetzlichen Regelfall 65 bis 70 begrenzt, der Auszahlplan läuft mindestens bis 85. Bis zu 30 % können zu Beginn entnommen werden. Gefördertes Kapital wird vollständig nachgelagert besteuert. Beim ungeförderten Teil wird im befristeten Auszahlplan nur der Gewinnanteil angesetzt; nach mindestens zwölf Jahren und Auszahlung ab 62 grundsätzlich zur Hälfte (§ 22 Nr. 5 in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Externe Verlustverrechnung, Kirchensteuer und sonstiges Einkommen sind nicht abgebildet.

Modellrate und ETF-Depot: Die Modellrate basiert auf einer konstanten, vorschüssigen Jahresannuität und wird durch zwölf geteilt. Ein Anbieter muss seinen gesetzlichen Auszahlplan spätestens alle drei Jahre neu bestimmen und dabei mindestens 80 % des verbleibenden Kapitals auf die Restmonate verteilen; reale Zahlungen können daher schwanken. Das private ETF-Depot nutzt dieselben Eigenbeiträge und Jahresend-Zeitpunkte, 30 % Teilfreistellung, die gewählte Annahme zur Vorabpauschale in Anspar- und Auszahlphase, einen internen Verlustvortrag und FIFO-Verkäufe. Bereits angesetzte Vorabpauschalen mindern den späteren Veräußerungsgewinn nach § 19 InvStG. Abweichende Rundungen und Modellannahmen können zu anderen Netto-Werten führen. Der Pauschbetrag gilt in der Ansparphase konservativ als anderweitig verbraucht und in der Auszahlphase in eingegebener Höhe als verfügbar. Die Rendite-Szenarien und Monte-Carlo-Simulation sind Modellrechnungen, keine Prognosen. Die hervorgehobene Netto-Modellrate zeigt das reguläre zweite Auszahlungsjahr; FIFO, Steuerbasis und Vorabpauschale können spätere Nettozahlungen verändern.

Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Beispielrechnung zur Veranschaulichung und stellt keine Anlage- oder Steuerberatung, Anlageempfehlung oder Prognose dar. Steuerliche Angaben sind vereinfacht und ersetzen nicht die Beratung durch einen Steuerberater. Die Ergebnisse beruhen auf den von Ihnen eingegebenen Annahmen und einer gleichbleibenden Verzinsung; tatsächliche Wertentwicklungen schwanken und können niedriger oder höher ausfallen. Wert­entwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Kapitalanlagen sind mit Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden. Kosten und Steuern sind nur berücksichtigt, soweit ausdrücklich angegeben. Alle Eingaben werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet — es werden keine Daten an uns übertragen oder gespeichert. Für eine individuelle Einschätzung sprechen Sie uns gerne persönlich an.

Häufige Fragen

Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Die maßgeblichen Regeln gelten ab 1. Januar 2027. Sie zahlen eigene Beiträge ein, der Staat ergänzt sie über Zulagen, und das Geld kann breit gestreut, zum Beispiel in ETFs, angelegt werden.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Bei unmittelbarer Zulageberechtigung gibt es ab mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr 50 Cent je Euro für die ersten 360 € und 25 Cent je Euro für weitere Beiträge bis 1.800 € — zusammen bis zu 540 € Grundzulage jährlich. Pro kindergeldberechtigtem Kind kommen bis zu 300 € hinzu, für unter 25-Jährige einmalig 200 €.
Wann startet das Altersvorsorgedepot?
Die maßgeblichen Förder- und Produktregeln gelten ab dem 1. Januar 2027. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Wann ein konkreter Anbieter sein Produkt bereitstellt, kann davon abweichen.
Wie wird die Auszahlung besteuert?
Geförderte Beiträge, Zulagen und die darauf entfallenden Erträge werden nachgelagert mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Bei ungeförderten Beiträgen wird im befristeten Auszahlplan nur der Gewinnanteil besteuert; bei mindestens zwölf Jahren Laufzeit und Auszahlung ab 62 grundsätzlich nur zur Hälfte.
Lohnt sich das Depot gegenüber einem normalen ETF-Depot?
Das hängt von Zulagen, Steuersatz und Ihrer gewünschten Flexibilität ab. Die Förderung kann den Vermögensaufbau deutlich beschleunigen, dafür ist das Kapital bis zur Rente gebunden. Dieser Rechner vergleicht die Netto-Rente aus dem Altersvorsorgedepot direkt mit einem privaten ETF-Depot gleicher Eigenleistung.

Altersvorsorgedepot mit Konzept

Hier beraten wir Sie.

Welche Fonds, welche Förderung in Ihrem Fall optimal ist und wie Sie das Maximum aus Zulagen und Steuervorteilen holen — das klären wir gemeinsam. Genau dafür sind wir da.