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Rechner

Schenkungsteuer-Rechner

Wer Vermögen zu Lebzeiten überträgt, kann alle 10 Jahre die vollen Freibeträge nutzen — 400.000 € je Kind, 200.000 € je Enkel. Prüfen Sie, wie viel steuerfrei möglich ist und was eine größere Schenkung an Steuer kosten würde.

 

z. B. Depotwert der Wertpapiere am Tag der Übertragung.

Frühere Schenkungen derselben Person werden 10 Jahre lang angerechnet (§ 14 ErbStG).

Geschätzte Schenkungsteuer

 

Freibetrag genutzt

Freibetrag
Steuerpflichtig
Steuersatz

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Methodik & Annahmen

Rechtsgrundlagen (vereinfacht): Freibeträge nach § 16 ErbStG (Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 € — bzw. 400.000 €, wenn das Elternteil verstorben ist —, Urenkel 100.000 €, übrige 20.000 €), Steuerklassen nach § 15, Stufentarif nach § 19 — inklusive Härteausgleich (§ 19 Abs. 3): Knapp über einer Wertgrenze wird der Steuer-Mehrbetrag gedeckelt, sodass kein Sprung entsteht. Frühere Schenkungen derselben Person innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet (§ 14).

Nicht berücksichtigt: sachliche Steuerbefreiungen (z. B. Hausrat, Familienheim), Bewertungsfragen bei Immobilien oder Betriebsvermögen, Versorgungsfreibeträge sowie Gestaltungen wie Kettenschenkung oder Nießbrauch. Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung — er zeigt die Größenordnung für Geld- und Wertpapierschenkungen. Die konkrete Gestaltung gehört in die persönliche Beratung (ggf. gemeinsam mit Ihrem Steuerberater).

Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Beispielrechnung zur Veranschaulichung und stellt keine Anlageberatung, Anlageempfehlung oder Prognose dar. Die Ergebnisse beruhen auf den von Ihnen eingegebenen Annahmen und einer gleichbleibenden Verzinsung; tatsächliche Wertentwicklungen schwanken und können niedriger oder höher ausfallen. Wert­entwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Kapitalanlagen sind mit Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden. Kosten und Steuern sind nur berücksichtigt, soweit ausdrücklich angegeben. Alle Eingaben werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet — es werden keine Daten an uns übertragen oder gespeichert. Für eine individuelle Einschätzung sprechen Sie uns gerne persönlich an.

Generationen-Management

Vermögen übertragen — mit Plan statt mit Bauchgefühl.

Als zertifizierter Estate Planner (CFEP®) plant Bernd Linke Vermögensübergänge seit Jahren: Freibeträge optimal nutzen, Zugriff regeln, den richtigen Zeitpunkt wählen. Sprechen Sie uns an.