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Rechner

Vorabpauschale-Rechner

Jeden Januar bucht die Depotbank die Steuer auf die Vorabpauschale ab — die jährliche Mindestbesteuerung von Fonds und ETFs. Rechnen Sie nach, was für Ihren Fonds fällig wird — mit dem aktuellen Basiszins von 3,2 %.

Bei thesaurierenden ETFs: 0 €. Ausschüttungen mindern die Vorabpauschale.

%

Vom BMF jährlich festgelegt (2026: 3,20 %; 2025: 2,53 %).

Bei Kauf im Jahresverlauf: 1/12 weniger je vollem Monat davor.

Steuer auf die Vorabpauschale

 

So kommt der Betrag zustande

  • Basisertrag
  • Wertzuwachs im Jahr (Obergrenze)
  • Vorabpauschale
  • Steuerpflichtig
  • Steuer

Freistellungsauftrag nicht vergessen: Bis zum Sparer-Pauschbetrag (1.000 € / 2.000 € bei Zusammenveranlagung) bleibt die Vorabpauschale steuerfrei — die Bank bucht dann nichts ab.

Erstellt eine übersichtliche Zusammenfassung mit Logo und Hinweisen — im Druckdialog „Als PDF speichern" wählen.

Methodik & Annahmen

Berechnung (§ 18 InvStG): Basisertrag = Fondswert am Jahresanfang × Basiszins × 70 %. Die Vorabpauschale ist der Basisertrag abzüglich Ausschüttungen, begrenzt auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres — in Verlustjahren fällt sie auf 0. Bei Kauf im Jahresverlauf mindert sie sich um 1/12 je vollem Monat vor dem Kauf. Auf den steuerpflichtigen Teil (nach 30 % Teilfreistellung bei Aktienfonds) rechnen wir die Abgeltungsteuer: 25 % + Soli, optional mit Kirchensteuer (8/9 % — sie mindert die Kapitalertragsteuer als Sonderausgabe; effektiv 26,375 % / 27,82 % / 27,99 %).

Die Steuer gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen und wird von der Depotbank automatisch abgeführt — sorgen Sie für Deckung auf dem Verrechnungskonto oder einen ausreichenden Freistellungsauftrag. Bereits versteuerte Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf angerechnet (keine Doppelbesteuerung).

Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Beispielrechnung zur Veranschaulichung und stellt keine Anlageberatung, Anlageempfehlung oder Prognose dar. Die Ergebnisse beruhen auf den von Ihnen eingegebenen Annahmen und einer gleichbleibenden Verzinsung; tatsächliche Wertentwicklungen schwanken und können niedriger oder höher ausfallen. Wert­entwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Kapitalanlagen sind mit Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden. Kosten und Steuern sind nur berücksichtigt, soweit ausdrücklich angegeben. Alle Eingaben werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet — es werden keine Daten an uns übertragen oder gespeichert. Für eine individuelle Einschätzung sprechen Sie uns gerne persönlich an.

Depot & Steuern im Griff

Wir behalten auch die Steuerseite im Blick.

Vorabpauschale, Teilfreistellung, Freistellungsaufträge, Verlusttöpfe — in unserer VermögensVerwaltung gehört die steuerliche Einordnung dazu.